§ 8 Elektrobacköfen-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.2011

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011

Versandhandel und andere Arten des Fernabsatzes

§ 8.

Wird ein Gerät unter den in § 4 Abs. 1 der PVV 2011 beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail-Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang III aufgeführten Angaben in deutscher Sprache bereitgestellt werden.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2022

Gesetzesnummer

20002950

Dokumentnummer

NOR40130457

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