§ 8 Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe

Alte FassungIn Kraft seit 20.11.1998

4. Abschnitt

Schlußbestimmung

§ 8.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBl. Nr. 599/1994, soweit sie noch in Geltung steht, außer Kraft.

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