§ 86a EO

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1995

Dritter Titel

Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen

§ 86a.

Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Geltungsgebiet oder außerhalb des Geltungsgebiets dieses Gesetzes errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.

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