Abs. 1: Verfassungsbestimmung
VII. Hauptstück
Schlussbestimmungen In-Kraft-Treten
§ 86
(1) § 86.(Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden; sie werden jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes wirksam.
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