§ 86 KartG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

VII. Hauptstück

Schlussbestimmungen In-Kraft-Treten

§ 86.

(1) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 83, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden; sie werden jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes wirksam.

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