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§ 7 Limit-Verordnung 2024/25

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.2.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 7.

Die Schulbücher für körperlich und mehrfachbehinderte Schüler/innen an Sonderschulen und für integrativ unterrichtete Schüler/innen pro Schüler/in und Schulstufe sind in dem Umfang (Anzahl der Titel) zu bemessen, dass eine gleichwertige Umsetzung des Lehrplans wie für vergleichbare Schüler/innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gewährleistet ist.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2024

Gesetzesnummer

20012532

Dokumentnummer

NOR40260457

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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