Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Limit-Verordnung 2025/26
Kurztitel
Limit-Verordnung 2025/26
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
20.02.2025
Außerkrafttretensdatum
31.08.2026
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2025/26 (Limit-Verordnung 2025/26 )
StF: BGBl. II Nr. 20/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025
Gesetzesnummer
20012835
Dokumentnummer
NOR40268483
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