Abgeltung der Leistungen der GIS Gebühren Info Service GmbH
§ 7.
(1) Für die Implementierung der für die Bearbeitung der Befreiungsanträge erforderlichen Ablaufprozesse erhält die GIS eine einmalige pauschale Abgeltung in Höhe von € 195.000 netto.
(2) Für jeden bearbeiteten Antrag werden Kosten in Höhe von € 5,30 netto pro Erledigung ersetzt.
(3) Die Rechnungslegung der GIS an die Ökostromabwicklungsstelle über die erbrachten Leistungen erfolgt vierteljährlich.
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2019
Gesetzesnummer
20007906
Dokumentnummer
NOR40140788
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