Amtliche Vermerke
§ 6a.
Auf den Seiten „Amtliche Vermerke“ können auf Antrag des Passinhabers insbesondere eingetragen werden:
- 1. Namen, die wegen ihrer Länge nicht zur Gänze auf der Seite 2 des Reisedokuments eingetragen werden können;
- 2. nachträglich erlangte akademische Grade;
- 3. medizinische Implantate;
- 4. die Erklärung von in Namen verwendeten Ligaturen;
- 5. andere für die Verwendung des Reisedokuments wesentliche Informationen.
Diese Eintragungen können auch auf einer Vignette aufgebracht in das Dokument eingebracht werden.
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