Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt
§ 6
Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)