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§ 6 AIV 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt

§ 6

Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.

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