§ 5 WBV 2010

Alte FassungIn Kraft seit 08.7.2010

Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in Abschnitt I.1 (Wissensbilanz – Narrativer Teil)

§ 5

(1) Die Universitäten sind berechtigt, die Wissensbilanz-Kennzahlen einschließlich ihrer Interpretation (Abschnitt I.2) wie folgt vollständig in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz (Abschnitt I.1) zu integrieren.

  1. a) Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
  2. b) Organisation
  3. c) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
  4. d) Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
  1. 1.A.1 Personal
  2. 1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
  3. 1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
  1. e) Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
  1. 1.C.2 Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
  2. 2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
  3. 2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
  4. 3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
  5. 3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
  1. f) Studien und Weiterbildung
  1. 2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
  2. 2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
  3. 2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
  4. 2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
  5. 2.A.5 Anzahl der Studierenden
  6. 2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
  7. 2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien
  8. 2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender
  9. 3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse
  10. 3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
  1. g) Gesellschaftliche Zielsetzungen
  1. 1.A.4 Frauenquoten
  2. 1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
  1. h) Internationalität und Mobilität
  1. 1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
  2. 1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
  3. 2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
  4. 2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
  5. 3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
  1. i) Kooperationen
  1. 1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
  1. j) Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
  2. k) Bauten
  3. l) Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)
  1. 4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
  2. 4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
  3. 4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
  4. 4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
  5. 4.5 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
  1. m) Preise und Auszeichnungen
  2. n) Resümee und Ausblick

(2) Erfolgt die Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz, so ist derAbschnitt I.2 der Wissensbilanz als ein nach § 4 Abs. 3 bis 10 gegliedertes Verzeichnis der Fundstellen der einzelnen Kennzahlen im Abschnitt I.1 zu gestalten.

(3) Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammen-hang mit der Leistungsvereinbarung, den jeweiligen Bereichen weitere Kennzahlen hinzufügen (Optionale Kennzahlen).

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)