Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in Abschnitt I.1 (Wissensbilanz – Narrativer Teil)
§ 5
(1) Die Universitäten sind berechtigt, die Wissensbilanz-Kennzahlen einschließlich ihrer Interpretation (Abschnitt I.2) wie folgt vollständig in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz (Abschnitt I.1) zu integrieren.
- a) Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
- b) Organisation
- c) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
- d) Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
- 1.A.1 Personal
- 1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
- 1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
- e) Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
- 1.C.2 Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
- 1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
- 2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
- 2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
- 3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
- 3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
- 3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge
- f) Studien und Weiterbildung
- 2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
- 2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
- 2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
- 2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
- 2.A.5 Anzahl der Studierenden
- 2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
- 2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien
- 2.A.10 Studienabschlussquote
- 3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse
- 3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
- g) Gesellschaftliche Zielsetzungen
- 1.A.4 Frauenquoten
- 1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
- h) Internationalität und Mobilität
- 1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
- 1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
- 2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
- 2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
- 3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
- i) Kooperationen
- 1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
- j) Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
- k) Bauten
- l) Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist)
- 4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
- 4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
- 4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
- 4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
- 4.5 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
- m) Preise und Auszeichnungen
- n) Resümee und Ausblick
(2) Erfolgt die Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz, so ist derAbschnitt I.2 der Wissensbilanz als ein nach § 4 Abs. 3 bis 10 gegliedertes Verzeichnis der Fundstellen der einzelnen Kennzahlen im Abschnitt I.1 zu gestalten.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl II Nr. 253/2013)
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