§ 5 Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.2011

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011

Technische Dokumentation

§ 5.

Die technische Dokumentation nach § 5 Abs. 2 der PVV 2011 hat ferner zu enthalten:

  1. 1. Name und Anschrift des Lieferanten,
  2. 2. eine allgemeine, für eine eindeutige Identifizierung ausreichende Gerätebeschreibung,
  3. 3. Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen zu den wichtigsten konstruktiven Merkmalen des Modells, insbesondere zu den Eigenschaften, die sich spürbar auf seinen Energieverbrauch auswirken,
  4. 4. Berichte über die Messungen nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind,
  5. 5. gegebenenfalls Bedienungsanleitungen.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2022

Gesetzesnummer

10003625

Dokumentnummer

NOR40130449

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