Technische Dokumentation
§ 5.
Die technische Dokumentation nach § 5 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten:
- 1. Name und Anschrift des Lieferanten,
- 2. eine allgemeine, für eine eindeutige Identifizierung ausreichende Gerätebeschreibung,
- 3. Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen zu den wichtigsten konstruktiven Merkmalen des Modells, insbesondere zu den Eigenschaften, die sich spürbar auf seinen Energieverbrauch auswirken,
- 4. Berichte über die Messungen nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind,
- 5. gegebenenfalls Bedienungsanleitungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)