§ 5 Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.1998

Technische Dokumentation

§ 5.

Die technische Dokumentation nach § 5 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten:

  1. 1. Name und Anschrift des Lieferanten,
  2. 2. eine allgemeine, für eine eindeutige Identifizierung ausreichende Gerätebeschreibung,
  3. 3. Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen zu den wichtigsten konstruktiven Merkmalen des Modells, insbesondere zu den Eigenschaften, die sich spürbar auf seinen Energieverbrauch auswirken,
  4. 4. Berichte über die Messungen nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind,
  5. 5. gegebenenfalls Bedienungsanleitungen.

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