§ 5
§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung von Pauschalbeträgen als Kostenersatz bei Fehlalarmen (Fehlalarmkostenersatz-Verordnung), BGBl. Nr. 295/1996, außer Kraft.
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