§ 5
§ 5. Der Pauschalsatz für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Ersuchen eines Unternehmens (§ 55a Abs. 2 Z 3 SPG) beträgt
- 1. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu vertraulicher Information (§ 55 Abs. 3 Z 1 SPG) sowie bei einer Sicherheitserklärung einer Bezugsperson 3 400 Schilling;
- 2. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG) 6 800 Schilling;
- 3. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) 10 200 Schilling.
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