§ 5 SiGeb-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2000

§ 5

§ 5. Der Pauschalsatz für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Ersuchen eines Unternehmens (§ 55a Abs. 2 Z 3 SPG) beträgt

  1. 1. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu vertraulicher Information (§ 55 Abs. 3 Z 1 SPG) sowie bei einer Sicherheitserklärung einer Bezugsperson 3 400 Schilling;
  2. 2. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG) 6 800 Schilling;
  3. 3. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) 10 200 Schilling.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)