§ 5 SiGeb-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

§ 5.

Der Pauschalsatz für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Ersuchen eines Unternehmens (§ 55a Abs. 2 Z 3 SPG) beträgt

  1. 1. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu vertraulicher Information (§ 55 Abs. 3 Z 1 SPG) sowie bei einer Sicherheitserklärung einer Bezugsperson 247,09 €;
  2. 2. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG) 494,18 €;
  3. 3. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) 741,26 €.

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