Ausnahme bei bestimmten Swaps
§ 5.
Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- 1. Die Wertentwicklung der vom OGAW in seinem Portfolio gehaltenen Vermögensgegenstände wird gegen die Wertentwicklung anderer Vermögensgegenstände ausgetauscht (Swap).
- 2. Das Marktrisiko der getauschten Vermögensgegenstände ist vollständig kompensiert, sodass die Wertentwicklung des OGAW nicht von der Wertentwicklung dieser getauschten Werte abhängig ist.
- 3. Das Derivat beinhaltet im Vergleich zu einer Direktanlage weder zusätzliche optionale Eigenschaften noch Leverage-Klauseln oder weitere Risiken.
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2019
Gesetzesnummer
20007420
Dokumentnummer
NOR40131283
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