§ 4 ZustDV

Alte FassungIn Kraft seit 29.7.2005

Veröffentlichungen im Internet

§ 4.

Der Bundeskanzler hat im Internet unter http://www.bka.gv.at/zustelldienste die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten technischen Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 sowie die Erfordernisse zur Erfüllung der in § 3 Abs. 1 Z 10 genannten “Web Content Accessibility Guidelines" des W3C Stufe A zu veröffentlichen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)