Veröffentlichungen im Internet
§ 4.
Der Bundeskanzler hat im Internet unter http://www.bka.gv.at/zustelldienste die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten technischen Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2019
Gesetzesnummer
20004204
Dokumentnummer
NOR40101850
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