Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 4 Prüfung für den Höheren Auslandskulturdienst
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.1.1978 bis 31.12.2006 (BGBl. I Nr. 113/2006)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Senatsvorsitzender
Senatsmitglied