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§ 4 Prüfung für den Dienstzweig Justizwache und Dienst der Jugenderzieher an Justizanstalten (Dienstführende Beamte)“
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11.12.1965 bis 28.02.2014 (BGBl. II Nr. 58/2014)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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