§ 4 LMG 1975

Alte FassungIn Kraft seit 15.8.2003

Zusatzstoffe

§ 4

§ 4. Zusatzstoffe sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln hinzugefügt zu werden, sofern sie nicht selbst Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel sind.

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