§ 4 LMG 1975

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1975

Zusatzstoffe

§ 4

§ 4. Zusatzstoffe sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln oder Verzehrprodukten hinzugefügt zu werden, sofern sie nicht selbst Lebensmittel oder Verzehrprodukte sind.

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