§ 4 AVOG 2010

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2014

zum Außerkrafttreten vgl. § 33

Beschwerdeverfahren

§ 4.

Der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde im Beschwerdeverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2020

Gesetzesnummer

20006672

Dokumentnummer

NOR40161296

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)