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§ 4 54. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.7.2016

§ 4

Die Monographien und Texte des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.3, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.4 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

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