§ 3
Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.4, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.4, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)