§ 4 1. WaffV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Kosten

§ 4.

Für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein - im vorhinein zu entrichtendes - Entgelt in der Höhe von 181,68 € incl. USt.

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