Kosten
§ 4.
Für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein - im vorhinein zu entrichtendes - Entgelt in der Höhe von 181,68 € incl. USt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein - im vorhinein zu entrichtendes - Entgelt in der Höhe von 181,68 € incl. USt.
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