§ 4 1. WaffV

Alte FassungIn Kraft seit 21.6.1997

Kosten

§ 4

§ 4. Für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein - im vorhinein zu entrichtendes - Entgelt in der Höhe von 2 500 S incl. USt.

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