§ 46 DSt 1990

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1991

Sechster Abschnitt

Rechtsmittelverfahren

§ 46.

Erkenntnisse des Disziplinarrats können mit dem Rechtsmittel der Berufung, Beschlüsse, auch solche über die Höhe der Kosten nach § 41, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Zur Entscheidung über die Rechtsmittel ist die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission berufen.

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