§ 44 GebAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1998

§ 44

— Anthropologen

§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund

und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

1. für eine morphologische Untersuchung .......... 1 036 S

2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ...... 223 S

3. für die Geschmacksprüfung ..................... 199 S

4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ........ 441 S

5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ......... 1 015 S

6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ......... 1 015 S

7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken

zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck ....... 179 S

8. für eine biostatistische Berechnung der

Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der

Vaterschaftswahrscheinlichkeit ................ 551 S

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