§ 44 GebAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1987

§ 44

— Anthropologen

§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund

und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

1. für eine morphologische Untersuchung ................... 793 S

2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ............... 170 S

3. für die Geschmacksprüfung ............................... 152 S

4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ................. 337 S

5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule .................. 777 S

6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen .................. 777 S

7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu

daktyloskopischen Zwecken je Abdruck .................... 136 S

8. für eine biostatische Berechnung der Vaterschaftsaus-

schlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlich-

keit .................................................... 421 S.

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