Marktrisikofaktoren
§ 3
(1) Die Marktrisikofaktoren (zB Marktsätze, Marktkurse und Marktpreise) sind so festzulegen, daß die Risiken aus den in das Modell gemäß § 26b Abs. 1 Z 1 bis 4 BWG einbezogenen Positionen abgedeckt werden.
(2) Bei Ermittlung von potenziellen Risikobeträgen für das allgemeine Positionsrisiko in zinsbezogenen Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Risikofaktoren zu berücksichtigen:
- 1. Im Rahmen des Modells ist die Renditenstrukturkurve modellmäßig zu berechnen; die Renditenstrukturkurve je Währung ist in Laufzeitsegmente zu unterteilen, um der unterschiedlichen Volatilität der Zinssätze für die verschiedenen Laufzeiten Rechnung zu tragen; in der Regel hat jedem Laufzeitsegment ein Risikofaktor zu entsprechen; bei komplexen Strategien ist eine größere Anzahl von Risikofaktoren erforderlich, um das Zinsänderungsrisiko genau zu erfassen; jedenfalls sind in die Modellrechnung zur Ermittlung von potenziellen Risikobeträgen für die Renditenstrukturkurve mindestens sechs Risikofaktoren einzubeziehen;
- 2. das Modell hat separate Risikofaktoren für das Spread-Risiko zu enthalten, wenn maßgebliche Positionen in der Absicht der Nutzung dieses Risikos eingegangen wurden; das Spread-Risiko besteht darin, dass die Entwicklung der Zinssätze von Finanzinstrumenten unterschiedlicher Emittenten (zB Zentralregierungen, Kreditinstitute, Unternehmen des Nichtfinanzsektors) nicht vollkommen korreliert ist.
(3) Bei Ermittlung von potenziellen Risikobeträgen für Fremdwährungs- und Goldpositionen sind Risikofaktoren für Gold sowie für jene Währungen zu berücksichtigen, in denen das Kreditinstitut Positionen eingegangen ist.
(4) Bei Ermittlung von potenziellen Risikobeträgen in Substanzwerten sind Risikofaktoren gemäß Z 1 und 2 für jene Aktienmärkte zu berücksichtigen, an denen das Kreditinstitut Positionen hält:
- 1. Das Kreditinstitut hat mindestens einen Risikofaktor für jeden Aktienmarkt (zB pro Land ein Index), in dem das Kreditinstitut Positionen hält, zu verwenden; Risikofaktoren für einzelne Sektoren des Aktienmarktes (zB Wirtschaftszweige oder konjunkturempfindliche und konjunkturunabhängige Sektoren) können berücksichtigt werden; Positionen in einzelnen Substanzwerten oder in Sektorindizes können in Beta-Äquivalenten ausgedrückt werden, die sich auf diesen Marktindex beziehen; das Beta-Äquivalent ist nach anerkannten Verfahren zu ermitteln;
- 2. Risikofaktoren für die Volatilität einzelner Substanzwerte sind anzusetzen, wenn die Position in diesem Substanzwert 5 vH der Gesamtposition in Substanzwerten des Wertpapier-Handelsbuches übersteigt.
(5) Bei Ermittlung von potenziellen Risikobeträgen für Warenpositionen sind Risikofaktoren für jene Warenmärkte zu berücksichtigen, an denen Warenpositionen eingegangen wurden. Warenpositionen sind für Zwecke der Einbeziehung in ein Modell mit den Marktpreisen zu bewerten. Als Marktpreise gelten:
- 1. bei Waren deren Börsepreise;
- 2. bei abgeleiteten Instrumenten die Börsepreise der ihnen zugrundeliegenden Waren;
- 3. bei Optionspositionen die Delta-Äquivalente;
- 4. sind Börsepreise nicht vorhanden oder existiert kein liquider Markt, so kann als Marktpreis jener rechnerische Wert herangezogen werden, der sich aus Zugrundelegung von aktuellen Marktbedingungen ergibt.
(6) Bestehen Warenpositionen geringer als 1 vH der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes oder der konsolidierten anrechenbaren Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe ist die Festlegung einfacher Risikofaktoren (zB ein Risikofaktor für alle Arten von Rohöl) ausreichend. Ein Risikofaktor wird hierbei für jeden Warenpreis bestimmt. Bei Überschreiten der Grenze hat das Modell auch die convenience yield, gebildet aus der Preisentwicklung von Derivativpositionen und Kassapositionen, in einer Ware zu berücksichtigen. Die convenience yield bildet den Nutzen aus der unmittelbaren Verfügbarkeit über das Eigentum an der physischen Ware ab, der sich daraus ergibt, von vorübergehenden Marktengpässen profitieren zu können. Es ist den Markteigenheiten, insbesondere den Lieferterminen und den Möglichkeiten der Händler zum Glattstellen von Positionen, Rechnung zu tragen.
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