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§ 3 Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2025

In- und Außerkrafttreten

§ 3.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2025 in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende, BGBl. II Nr. 310/2004 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2024

Gesetzesnummer

20012730

Dokumentnummer

NOR40266252

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