§ 3.
Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ darf außerhalb des Anbaugebietes Mittelburgenland lediglich mit staatlicher Prüfnummer transportiert werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ darf außerhalb des Anbaugebietes Mittelburgenland lediglich mit staatlicher Prüfnummer transportiert werden.
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