Zusammensetzung des Beirats
§ 3.
Dem Beirat gehören die folgenden Mitglieder und Ersatzmitglieder an:
- 1. Je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in Vertretung folgender Bundesdienststellen:
- a) Bundeskanzleramt;
- b) Bundeskanzleramt als das für die Koordination in Angelegenheiten der Regionalpolitik zuständige Bundesministerium;
- c) Bundesministerium für Finanzen;
- d) Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten;
- e) Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend;
- f) Bundesministerium für Inneres;
- g) Bundesministerium für Justiz;
- h) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;
- i) Bundesministerium für Landesverteidigung;
- j) Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz;
- k) Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur;
- l) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie;
- m) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit;
- n) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung;
- o) Bundesimmobiliengesellschaft (BIG);
- p) Bundesdenkmalamt.
- 2. Vier Mitglieder und Ersatzmitglieder in Vertretung der Länder, nominiert durch die Landeshauptleutekonferenz aus den Bereichen Wohnbau, Raumordnung, Baurecht sowie einem weiteren für die Baukultur relevanten Fachbereich.
- 3. Zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder in Vertretung der Gemeinden, davon je ein Mitglied und Ersatzmitglied nominiert durch
- a) Österreichischen Städtebund;
- b) Österreichischen Gemeindebund.
- 4. Zehn externe Experten oder Expertinnen und Ersatzmitglieder aus dem Bereich der Baukultur, davon
- a) je eine Person aus den Fachbereichen Architektur, Raumplanung und Bauingenieurwesen, nominiert durch die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten;
- b) eine Person nominiert durch die Architekturstiftung Österreich;
- c) eine Person nominiert durch das Architekturzentrum Wien;
- d) eine Person nominiert durch die Plattform für Architekturpolitik und Baukultur;
- e) zwei Personen aus weiteren für die Baukultur relevanten Fachbereichen, nominiert durch die Plattform für Architekturpolitik und Baukultur;
- f) eine Person aus dem Fachbereich Bauwirtschaft, nominiert durch die Wirtschaftskammer Österreich;
- g) eine Person aus dem Fachbereich barrierefreies Planen und Bauen, nominiert durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
