Zusammensetzung des Beirats
§ 3.
Dem Beirat gehören die folgenden Mitglieder und Ersatzmitglieder an:
- 1. Je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in Vertretung folgender Bundesdienststellen:
- a) Bundeskanzleramt;
- b) Bundeskanzleramt als das für die Koordination in Angelegenheiten der Regionalpolitik zuständige Bundesministerium;
- c) Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten;
- d) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;
- e) Bundesministerium für Finanzen;
- f) Bundesministerium für Gesundheit;
- g) Bundesministerium für Inneres;
- h) Bundesministerium für Justiz;
- i) Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport;
- j) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;
- k) Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur;
- l) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie;
- m) Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend;
- n) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung;
- o) Bundesimmobiliengesellschaft (BIG);
- p) Bundesdenkmalamt.
- 2. Zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder in Vertretung der Gemeinden, davon je ein Mitglied und Ersatzmitglied nominiert durch
- a) Österreichischen Städtebund;
- b) Österreichischen Gemeindebund.
- 3. Zehn externe Experten oder Expertinnen und Ersatzmitglieder aus dem Bereich der Baukultur, davon
- a) je eine Person aus den Fachbereichen Architektur, Raumplanung und Bauingenieurwesen, nominiert durch die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten;
- b) eine Person nominiert durch die Architekturstiftung Österreich;
- c) eine Person nominiert durch das Architekturzentrum Wien;
- d) eine Person nominiert durch die Plattform für Architekturpolitik und Baukultur;
- e) zwei Personen aus weiteren für die Baukultur relevanten Fachbereichen, nominiert durch die Plattform für Architekturpolitik und Baukultur;
- f) eine Person aus dem Fachbereich Bauwirtschaft, nominiert durch die Wirtschaftskammer Österreich;
- g) eine Person aus dem Fachbereich barrierefreies Planen und Bauen, nominiert durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021
Gesetzesnummer
20006056
Dokumentnummer
NOR40109750
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
