§ 3 2. MIQA-V

Alte FassungIn Kraft seit 18.6.2004

Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden (vgl. § 5).

Zukunftsvorsorgegeschäft

§ 3

§ 3. Sofern eine Mitarbeitervorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von § 108h Abs. 2 EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:

1. Angaben betreffend Eigenmittel gemäß § 108h Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 20 BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4 und 2. Angaben im Sinne des § 30 BMVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.

(Anm. Anlagen werden nicht dargestellt)

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