Ist letztmals auf den Quartalsausweis zum 31. Dezember 2021 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 7)
Zukunftsvorsorgegeschäft
§ 3.
Sofern eine Betriebliche Vorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von § 108h Abs. 2 EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:
- 1. Angaben betreffend Eigenmittel gemäß § 108h Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4.
- 2. Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.
- 3. Angaben im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 8.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 150/2010
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2021
Gesetzesnummer
20003415
Dokumentnummer
NOR40118307
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