§ 35 RStDG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1978

Hinweis auf ein Angehörigkeitsverhältnis im Bewerbungsgesuch.

§ 35

§ 35. Der Bewerber um eine Planstelle hat in seinem Gesuch auf eine die Ernennung hindernde Verwandtschaft, Schwägerschaft oder auf ein solches Ehe- oder Wahlkindschaftsverhältnis hinzuweisen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)