§ 34a.
(1) § 31 Abs. 1, 2 und 4 tritt mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *) außer Kraft.
(2) § 24 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019
Gesetzesnummer
10011255
Dokumentnummer
NOR40023072
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