§ 34a.
§ 31 Abs. 1, 2 und 4 tritt mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *) außer Kraft.
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*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019
Gesetzesnummer
10011255
Dokumentnummer
NOR12145156
alte Dokumentnummer
N9194821411L
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