§ 32h ASVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Die §§ 32a bis 32g wurden gemäß Art. 48 Teil 1 Z 2, BGBl. I Nr. 35/2012, aufgehoben. Die Unterabschnittsüberschriften wurden daher hierher übernommen.

6. UNTERABSCHNITT

Controlling in der Sozialversicherung Vertragspartner-Analyse

§ 32h.

Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) zu ermöglichen.

Die §§ 32a bis 32g wurden gemäß Art. 48 Teil 1 Z 2, BGBl. I Nr. 35/2012, aufgehoben. Die Unterabschnittsüberschriften wurden daher hierher übernommen.

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2024

Gesetzesnummer

10008147

Dokumentnummer

NOR40138149

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)