Mündlicher Prüfungsteil
§ 30.
Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:
- 1. Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschafstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Steuerberater,
- 2. Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,
- 3. Rechnungslegung, insbesondere
- a) Rechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,
- b) Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
- c) Grundzüge der Konzernrechnungslegung,
- d) Sonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
- e) Organisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
- f) Buchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung und
- g) Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,
- 4. Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
- a) Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
- b) Grundzüge der Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle),
- c) Planungsrechnungen,
- d) Finanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
- e) betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
- f) Betriebsanalyse und
- g) Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche und
- 5. Rechtslehre, insbesondere
- a) Grundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
- b) Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
- c) Insolvenzrecht,
- d) Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
- e) Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit dem Schwerpunkt Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts und
- f) ausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)