Dauer des Unterrichtspraktikums
§ 2
Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (§ 11 Abs. 3) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Dauer des Unterrichtspraktikums
§ 2
Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (§ 11 Abs. 3) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn.
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