§ 2 UPG

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Dauer des Unterrichtspraktikums

§ 2

Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (§ 11 Abs. 3) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn.

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