§ 2 UPG

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1988

Dauer des Unterrichtspraktikums

§ 2

§ 2. Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einem Pädagogischen Institut (§ 11 Abs. 3) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn.

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