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§ 2 Medienfachkraft-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Berufsprofil und Berufsbild

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Medienfachkraft über die in den Abs. 2 und 3 folgenden beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche 4 bis 8):

  1. 1. Schwerpunkt Webdesign:
  1. a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Webdesign arbeitet an der Entwicklung von Websites nach individuellen Kundenansprüchen mit. Zu Beginn eines jeden Auftrags ermittelt die Medienfachkraft die Vorstellungen und Wünsche ihrer Kunden/Kundinnen, holt Informationen über die Zielgruppen und ‒ falls vorhanden ‒ bereits bestehende Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM) ein. Sie berät ihre Kunden/Kundinnen bzgl. der optimalen Umsetzung, entwickelt ein Konzept, definiert Ziele und Projektabläufe, kalkuliert Kosten und entwickelt Prototypen.
  2. b. Nach Abstimmung mit den Kunden/Kundinnen entwirft sie die gewünschten Websites und beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit. Danach gestaltet sie das Frontend auf Grundlage verschiedener Systeme (zB Baukasten-, Shop, Content-Management-Systeme CMS) mit speziellen Software-Tools. Sie setzt die Screendesigns nach Konzept und CI bzw. CDM um und optimiert sie für alle gängigen Browser und Geräte. Unterschiedlichste Medieninhalte recherchiert, erstellt und bearbeitet sie und bindet diese danach in Websites ein.
  3. c. Sie gestaltet Websites suchmaschinenrelevant, installiert Analyse- und Reportingtools zur Überprüfung der Klick-, Verweil- oder Download-Raten und leitet darauf basierend mögliche Verbesserungen für die Gestaltung der Websites ab.
  1. 2. Schwerpunkt Grafik und Print:
  1. a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Grafik und Print entwickelt das Layout und Design für Medienprodukte im Bereich Grafik und Print unter Verwendung von Grafik- und Bildbearbeitungssoftware. Im Rahmen der Kundenberatung und -betreuung eruiert die Medienfachkraft Kundenwünsche und -vorstellungen, definiert gemeinsam mit Ihren Kunden/Kundinnen die Zielgruppen und berät sie bezüglich des Materials, Formats und Layouts der Produkte. Auch die Mitwirkung an der Erarbeitung eines grafischen Konzepts, der Entwurf und die Ausarbeitung von Skizzen, Moodboards, Prototypen und Anschauungsmaterialien zählt zu Ihren wesentlichen Aufgabenbereichen. Zudem erstellt sie in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Kalkulationen und Zeitpläne.
  2. b. Nach Rücksprache mit den Kunden/Kundinnen sowie Vorgesetzten setzt sie das grafische Konzept unter Berücksichtigung bereits bestehender Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM) um: sie recherchiert Bilder und Grafiken, sucht Schriftarten und Formate aus, erstellt das Layout und bearbeitet Bilder, Grafiken und Schriften mit spezieller Grafik- und Bildbearbeitungssoftware. Dabei beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit bzw. Art und Qualität der Print-Materialien, damit das grafische Produkt bestmöglich zur Geltung kommt.
  3. c. Bei Print-Produkten sucht sie die geeigneten Druckmaterialien, -farben und -techniken aus, bereitet die Print-Dateien für die Druckerei vor, übermittelt sie an die Kunden/Kundinnen bzw. direkt an die Druckerei und führt abschließend eine Kontrolle der fertigen Produkte durch.
  1. 3. Schwerpunkt Digitalmarketing:
  1. a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Digitalmarketing beteiligt sich an der Konzeption und Betreuung von Projekten im Digitalmarketing. Mit ihren Kunden/Kundinnen definiert die Medienfachkraft Ziele, Inhalte und Zielgruppen der Digitalmarketing-Maßnahmen, entwickelt in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Konzepte und erstellt Kalkulationen und Zeitpläne. Dabei beachtet sie bereits bestehende Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM).
  2. b. Sie betreut den Website-Content, bereitet Texte und Bilder unter Berücksichtigung von Usability, User-Experience und Accessibility auf und setzt Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), etwa mittels SEO-Plug-ins oder Key-Word-Marketing. Zudem konzipiert die Medienfachkraft E-Mail-Marketing-Maßnahmen. Hiefür legt sie das Layout als auch Inhalte fest und versendet Newsletter mittels Content-Management-Systemen (CMS) oder E-Mailing-Tools. Sie plant und betreut die Social-Media-Auftritte ihrer Kundinnen und Kunden, schaltet Werbung und entwickelt die Social-Media-Strategie laufend weiter.
  3. c. Mittels Analyse- und Monitoring-Tools misst sie laufend den Erfolg der Digitalmarketing-Maßnahmen und dokumentiert ihn. Die Medienfachkraft sammelt Mentions (Erwähnungen) und entwickelt auf Basis von Reports Optimierungsmöglichkeiten.
  1. 4. Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung:
  1. a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung wirkt aktiv an der Planung, Entwicklung und Organisation von Video- und Audioproduktionen mit. Sie nimmt an der Beratung von Kunden/Kundinnen teil, wirkt am Festlegen von Zielgruppen, Inhalten und der Konzeption des Projektes auf Grundlage eines bereits vorhandenen oder noch gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten zu erstellenden Konzepts (zB Storyboard, Drehbuch) mit. Je nach Projekt filmt sie mit einer Kamera und/oder zeichnet Audioaufnahmen auf. Sie überträgt Film- und/oder Audioaufnahmen von einem Speichermedium auf die hiefür vorgesehenen Dateiablagen.
  2. b. Danach bearbeitet sie die Rohdaten mit geeigneten Programmen und bespricht die Erstfassung mit den Kunden/Kundinnen. Auf Grundlage des Kundenfeedbacks bearbeitet die Medienfachkraft das Datenmaterial: sie schneidet das Filmmaterial, nimmt Farbgebung und gegebenenfals -korrekturen vor, optimiert Audiodateien, unterlegt Videosequenzen mit Musik und/oder Geräuschen und fügt diverse Elemente wie einfache Animationen ein. Zum Schluss führt sie eine Endkontrolle durch und präsentiert das finale Produkt den Kunden/Kundinnen.

(3) Fachübergreifende Kompetenzen (Kompetenzbereiche 1 bis 3):

  1. 1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld:
  1. a. Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Medienfachkraft ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
  1. 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten:
  1. a. Die Fachkraft im Lehrberuf Medienfachkraft wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
  1. 3. Digitales Arbeiten:
  1. a. Die Fachkraft im Lehrberuf Medienfachkraft wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

Schlagworte

Kundenbetreuung, Kundenvorstellung, Druckfarbe, Drucktechnik, Farbkorrektur, Baukastensystem, Analysetool, Grafikbearbeitungssoftware, Videogestaltung, Videoproduktion, Filmaufnahme, Aufbauorganisation, Klickrate, Verweilrate

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2025

Gesetzesnummer

20012926

Dokumentnummer

NOR40270322

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