§ 2.
Die Benützung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät im Fluge ist frei, soweit sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2.
Die Benützung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät im Fluge ist frei, soweit sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt.
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