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§ 2 Lehrplan - Bewegung und Sport AHS (Oberstufe) u. a.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.1.1989

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die entsprechenden Bestimmungen der in den genannten Schulen enthaltenen Lehrpläne für Leibesübungen außer Kraft.

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